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   OLG Frankfurt, 27.10.2020 - 20 W 160/20   

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https://dejure.org/2020,87043
OLG Frankfurt, 27.10.2020 - 20 W 160/20 (https://dejure.org/2020,87043)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.10.2020 - 20 W 160/20 (https://dejure.org/2020,87043)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - 20 W 160/20 (https://dejure.org/2020,87043)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 1 VBVG, § 2 VBVG, § 1836 BGB, § 1915 BGB
    Vergütungspflichtige Tätigkeiten des Nachlasspflegers

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/04

    Anforderungen an die Darlegung der Überschuldung in einem Antrag auf Eröffnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2020 - 20 W 160/20
    Dies war schon deshalb geboten, weil es Aufgabe des Nachlasspflegers ist, den Nachlass an sich zu nehmen (BGH NJW 1983, 226; BGH WM 2007, 1754 Rn. 11).
  • BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81

    Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2020 - 20 W 160/20
    Dies war schon deshalb geboten, weil es Aufgabe des Nachlasspflegers ist, den Nachlass an sich zu nehmen (BGH NJW 1983, 226; BGH WM 2007, 1754 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 08.07.2020 - 10 W 26/19

    Festsetzung des Vergütungsanspruchs eines Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2020 - 20 W 160/20
    Entscheidend ist daher, ob der Nachlasspfleger die jeweilige Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (OLG Hamm v. 08.07.2020 - 10 W 26/19, Juris-Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 20 W 226/21

    Zur Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass

    Der gegen die Erben gerichtete Anspruch muss vielmehr, soweit erforderlich, in jedem Fall vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden (vgl. etwa Beschlüsse des Oberlandesgericht München vom 24.04.2018, Az. 31 Wx 366/16, m. w. N., auch zur vereinzelten a. A., Oberlandesgericht Hamm vom 04.06.2020, Az. 15 W 24/20, und vom 23.04.2020, Az. 10 W 4/19, Kammergericht Berlin, Beschluss vom 07.05.2021, Az. 19 W 1168/20, jeweils m. w. N. und jeweils zitiert nach beck-online; Senat, Beschlüsse vom 27.10.2022, Az. 20 W 160/20, und vom 19.02.2014, 20 W 53/13, jeweils n. v.).
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